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24.04.2009
Bilanzrecht- Erleichterung für viele Handwerker

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts verabschiedet. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Zu den Änderungen im Bilanzrecht gehört zum Beispiel die Entlastung der Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Ebenso für Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) werden Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Das bewährte HGB-Bilanzrecht wird durch das Modernisierungsgesetz zu einem Regelwerk ausgebaut, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Es bleibt dabei, dass die HGB- Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermöglicht gerade den KMU, weiterhin nur ein Rechenwerk- die sog. Einheitsbilanz- aufzustellen. Mit Verkündung des Gesetzes wird noch im Mai diesen Jahres gerechnet.


Weitere Infos zum neuen Bilanzrecht speziell für Handwerker finden Sie hier
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